
Wie beschwerlich der integrative Weg ist und wie lohnenswert er dennoch sein kann, zeigt sich beispielhaft an unseren eigenen geistig behinderten und lernbehinderten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen. So sind derzeit sechs Jugendliche der Elterninitiative Down-Syndrom Braunschweig e.V. integrativ in der Integrierten Gesamtschule Franzsches Feld in Braunschweig beschult und besuchen dort - aufgeteilt auf zwei Klassen - die Jahrgangsstufe 10.
Die sechs Integrationskinder haben unterschiedliche Schullaufbahnen hinter sich: Eines wurde in einer Einzelintegration wohnortnah in der Grundschule Bültenweg eingeschult, ein anderes in der Grundschule Volkmarode, ein weiteres in eine Helmstedter Grundschule. Drei Kinder wurden von der Grundschule Comeniusstraße aufgenommen.
Alle pädagogische Arbeit in den Integrationsklassen werden - wie stets bei der zieldifferenten Arbeitsweise der IGS - an den Förderbedürfnissen der einzelnen Schüler oder der einzelnen Schülerin ausgerichtet. Es gehört zu den Grundprinzipien der Arbeit:
Ziele und Lernanforderungen aufmerksam auf die Fortschritte des Schülers oder der Schülerin abzustellen
Unterricht so zu planen und zu gestalten, dass in vielfältigen Lern- und Übungssituationen individuelle Nahziele erreicht und übergeordnete Ziele im Auge behalten werden
Förder- und Arbeitspläne aufzustellen, in denen der Entwicklungs- und Lernstand des einzelnen Schülers der einzelnen Schülerin ebenso berücksichtigt wird, wie die Notwendigkeit des Lernens und Lebens in der Gruppe - sind doch die nicht-behinderten Mitschüler der Integrationsklassen neben den Familien die wesentliche und oft einzige "normale" Bezugsgruppe für die behinderten Schüler und Schülerinnen.
das Miteinander im Rahmen von Unterricht und Schulleben so zu gestalten, dass allen (auch den nicht-behinderten) Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, miteinander soziale Erfahrungen zu sammeln, eigene Persönlichkeiten zu entfalten, Selbstwertgefühl aufzubauen und Identität zu gewinnen.
In einer praktisch umgesetzten lernzieldifferenten Integration, die in der Regel praktiziert wird, kann jedes schulpflichtige Kind mit welcher Behinderung auch immer schulisch integriert werden. Didaktisch-methodisch bedeutet dies, dass im integrativen Unterricht auf der Grundschul- oder Sekundarstufe im Prozess des gemeinsamen Lernens am selben Lerngegenstand nach dem didaktischen Prinzip der inneren Differenzierung jedes behinderte Kind individuell nach den Unterrichtsrichtlinien des Sonderschultyps, der seiner Behinderung entspricht, gefördert wird.
Hingegen steht bei der lernzielgleichen Integration das voraussichtlich zu erreichende Schulabschlussziel als Entscheidungsfaktor darüber im Vordergrund. Erhebliche Lernbehinderung oder eine geistige Behinderung machen es wegen "kognitiver Defizite" der Schülerin bzw. des Schülers normalerweise unmöglich, das Schulziel zu erreichen.
Die Qualität der integrativen Beschulungspraxis hängt im Wesentlichen von folgenden Rahmenbedingungen ab:
Personelle Ressourcen, persönliches Integrationsengagement sowie Professionalität der Lehrkräfte sind unabdingbar
Team-Teaching im Sinne einer unterrichtlichen Doppelbesetzung von GrundschullehrerInnen/ HauptschullehrerInnen oder LehrerInnen weiterführender Schulen und SonderschullehrerInnen, die beide für alle Kinder pädagogisch zuständig sind, ist ein in den integrativen Schulversuchen erreichter Standard, der auch in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen nicht unterschritten werden darf
Barrierefreier Zugang zu allen Unterrichts- und sonstigen Schulräumen sowie der behinderungsspezifischen Ausstattung mit Hilfsmitteln sollte selbstverständlicher Standard im Falle der Integration körperbehinderter Schüler sein
IntegrationshelferInnen, Einzelfallhelfer des DPWV und Sozialpädagogen, die durchgehend oder mit einem gewissen Stundenkontingent zur Verfügung gestellt werden, können wichtige Hilfestellung geben, wenn keine lehrermäßige Doppelbesetzung vorliegt. Auch gerade im Hinblick auf bestehende Mehrfachbehinderungen wie z.B. eine hochgradige Sehbehinderung, gekoppelt mit einer Lernbehinderung oder geistigen Behinderung, reicht die spezielle Fachkompetenz der unterrichtenden Lehrkräfte oft nicht aus, um dem speziellen sonderpädagogischen Förderbedarf des Kindes gerecht zu werden.
Die Erfüllung dieser Rahmenbedingungen gewährleisten, dass die behinderten Kinder im Rahmen des integrativen Unterrichts nicht zu bloßen "Beistellkindern" verkommen, wobei dann von einer echten schulischen Integration nicht mehr die Rede sein kann. In diesem Fall stellt sicherlich der adäquate Sonderschultyp für die betreffenden Kinder die bessere Alternative dar (geändert nach: Jacobs, 2004).
Die Erfahrung zeigt, das gerade Integrative Gesamtschulen durch ihr Team-Konzept und die zieldifferente Unterrichtsweise, sowie einen sehr hohen Anteil hochmotivierter Lehrkräfte hervorragend für die Einrichtung von Integrationsklassen geeignet sind.