Integration im Kindergarten

Im Stadtgebiet Braunschweig werden von den unterschiedlichsten Jugendhilfeträgern Kindertagesstättenplätze angeboten. Der Schwerpunkt liegt seit der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz bei den Angeboten für Drei- bis Sechsjährige. Aber auch Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in Krippengruppen bzw. in Familiengruppen und Schulkindbetreuungsangebote (Hort) werden im Zuge der Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) in steigendem Umfang vorgehalten.

Im Pädagogoischen Konzept der Kindertagesstätten der Stadt Braunschweig heißt es:
"In der pädagogischen Arbeit werden die kulturelle und soziale Herkunft der Kinder sowie ihr jeweiliger Entwicklungsstand berücksichtigt und die Weiterentwicklung aller Kinder durch entsprechende Angebote gefördert. Es werden durch spielerisches, informelles Lernen frühe Bildungsprozesse unterstützt und Basiswissen (-kompetenzen) gezielt vermittelt, z. B. sinnliche Wahrnehmung, Bewegung, künstlerische Gestaltung, Sprache etc. Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten bildet die erforderliche Grundlage für eine optimale Entwicklung der Kinder."

"Zur Realisierung der Zielsetzung einer gemeinsamen Betreuung behinderter und nicht behinderter Kinder bereits im vorschulischen Bereich, bestehen darüber hinaus entsprechende Tagesbetreuungsangebote für Kinder ab drei Jahren in Integrationsgruppen.
Anerkannt behinderte Kinder werden  möglichst wohnortnah in bestehende Gruppen aufgenommen, integriert und in gleicher Weise gefördert."

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